Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Für diese Produkte gilt eine Garantie von einem Jahr ab Lieferdatum das Kaufdatum.

Die Garantie deckt Ausfälle und Fehlfunktionen von Teilen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des Produkts und gemäß den Informationen in der Bedienungsanleitung ab.

Damit die Garantie in Anspruch genommen werden kann, ist ein Kaufnachweis (Rechnung) erforderlich und die Produkte müssen vollständig mit allem Zubehör sein.

Die Garantieklausel gilt nicht für Schäden, die durch normalen Verschleiß, mangelnde Wartung, Nachlässigkeit, fehlerhafte Montage oder unsachgemäße Verwendung (Schock, Nichteinhaltung der Empfehlungen für die Stromversorgung, Lagerung, Nutzungsbedingungen usw.) entstehen.

Die Garantie gilt nicht für Staub- und Abfallablagerungen, die sich auf den inneren oder äußeren Oberflächen des Produkts und des angeschlossenen Abflusssystems (Schläuche) aufgrund von schlechter Wartung ansammeln können.

Ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen sind schädliche Folgen, die auf die Verwendung von nicht originalem oder ungeeignetem Zubehör oder Ersatzteilen, auf die Demontage oder Veränderung des Geräts zurückzuführen sind.

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Klausel Nr. 1 : Betreff

Die im Folgenden beschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen die Rechte und Pflichten der Firma SAROUL SAS und ihres Kunden im Rahmen des Verkaufs der folgenden Waren detailliert dar: Ersatzteile und alle Zubehörteile und Ausrüstungen, die mit diesen verbunden sind. Jede von der Firma SAROUL SAS erbrachte Leistung setzt somit die vorbehaltlose Zustimmung des Käufers zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus.

Klausel Nr. 2 : Preis

Die Preise der verkauften Waren sind die am Tag der Bestellungsannahme gültigen Preise. Sie sind in Euro angegeben und werden ohne Steuern berechnet. Folglich werden sie um den am Tag der Bestellung geltenden Mehrwertsteuersatz und die Transportkosten erhöht.

Die Firma SAROUL SAS behält sich das Recht vor, ihre Preise jederzeit zu ändern. Sie verpflichtet sich jedoch, die bestellten Waren zu den Preisen in Rechnung zu stellen, die bei der Registrierung der Bestellung angegeben wurden.

Klausel Nr. 3 : Rabatte und Preisnachlässe

Die angebotenen Preise beinhalten Rabatte und Nachlässe, die die Firma SAROUL SAS aufgrund ihrer Ergebnisse oder der Übernahme bestimmter Leistungen durch den Käufer gewähren könnte.

Klausel Nr. 4 : Skonto

Bei Vorauszahlung wird ein Skonto von 1% gewährt.

Klausel Nr. 5 : Zahlungsmodalitäten

Die Bezahlung der Bestellungen erfolgt: entweder per Scheck, per Überweisung oder per Kreditkarte.

Bei der Registrierung der Bestellung muss der Käufer eine Anzahlung in Höhe von 30% des Gesamtrechnungsbetrags leisten, der Restbetrag ist bei Lieferung des fertigen Produkts zu zahlen (es sei denn, zwischen dem Käufer und der Firma SAROUL SAS wurde etwas anderes vereinbart).

Klausel Nr. 6 : Verspätete Zahlung

Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Nichtzahlung der gelieferten Waren am Tag des Empfangs muss der Käufer der Firma SAROUL SAS eine Verzugsstrafe in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes zahlen.

Als gesetzlicher Zinssatz wird der am Tag der Lieferung der Waren geltende Zinssatz zugrunde gelegt.

Diese Strafe wird auf den Betrag inklusive Mehrwertsteuer des ausstehenden Betrags berechnet und läuft ab dem Fälligkeitsdatum des Preises, ohne dass es einer vorherigen Inverzugsetzung bedarf.

Zusätzlich zu den Verzugsentschädigungen wird für jede Summe, einschließlich der Anzahlung, die nicht bis zu ihrem Fälligkeitsdatum gezahlt wurde, von Rechts wegen eine Pauschalentschädigung von 40 Euro fällig, die als Einziehungskosten zu zahlen ist.

Artikel 441-6, I Abs. 12 und D. 441-5 des Handelsgesetzbuchs.

Klausel Nr. 7 : Auflösungsklausel

Wenn der Käufer innerhalb von vierzehn Tagen nach Anwendung der Klausel ”Zahlungsverzug“ die noch ausstehenden Beträge nicht beglichen hat, wird der Verkauf von Rechts wegen aufgelöst und kann zu Schadensersatzansprüchen zugunsten des Unternehmens berechtigen.

SAROUL SAS.

Klausel Nr. 8 : Klausel zum Eigentumsvorbehalt

Die SAROUL SAS behält das Eigentum an den verkauften Waren bis zur vollständigen Bezahlung des Preises, in Haupt- und Nebenbeträgen. In diesem Zusammenhang behält sich die SAROUL SAS das Recht vor, die verkauften und unbezahlten Waren im Rahmen des Kollektivverfahrens zu beanspruchen, wenn der Käufer Gegenstand eines Sanierungsverfahrens oder einer gerichtlichen Liquidation ist.

Klausel Nr. 9 : Lieferung

Die Lieferung erfolgt :

Entweder durch die direkte Übergabe der Ware an den Käufer.

Entweder durch die Versendung einer Mitteilung über die Bereitstellung im Geschäft an den Käufer.

Entweder an dem Ort, den der Käufer auf dem Bestellschein angibt.

Die bei der Registrierung der Bestellung angegebene Lieferzeit dient nur zur Orientierung und wird in keiner Weise garantiert.

Infolgedessen kann jede angemessene Verzögerung bei der Lieferung der Produkte den Käufer nicht dazu berechtigen, :

Die Zuerkennung von Schadensersatz, die Stornierung der Bestellung.

Das gesamte Transportrisiko trägt der Käufer.

Im Falle fehlender oder während des Transports beschädigter Waren muss der Käufer bei Erhalt der Waren alle notwendigen Vorbehalte auf dem Lieferschein vermerken. Diese Vorbehalte müssen außerdem innerhalb von fünf Tagen nach der Lieferung schriftlich per Einschreiben AR bestätigt werden.

Klausel Nr. 10 : Höhere Gewalt

Die SAROUL SAS kann nicht haftbar gemacht werden, wenn die Nichtausführung oder die verspätete Ausführung einer ihrer in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Verpflichtungen auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. In diesem Zusammenhang versteht man unter höherer Gewalt jedes von außen kommende, unvorhersehbare und unwiderstehliche Ereignis im Sinne von Artikel 1148 des Zivilgesetzbuches.

Klausel Nr. 11 : Zuständiges Gericht

Alle Streitigkeiten in Bezug auf die Auslegung und Ausführung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem französischen Recht.

Wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann, wird der Streitfall vor das Handelsgericht Créteil (94) gebracht.